Angst vor dem Windrad
Anwohner wollten den Bau einer Anlage verhindern
Die meisten Menschen sind Befürworter der Windenergie - zumindest so lange, bis in ihrer unmittelbaren Nähe ein riesiges Windrad aufgestellt werden soll. Dann verweisen die Betroffenen in aller Regel auf unzumutbare Belästigungen durch den Neubau. Sie fürchten die von dem Rotor ausgehenden Geräusche und den unvermeidlichen Schattenwurf. Die Gerichte legen aber Wert darauf, dass die möglichen Beeinträchtigungen schon spürbar sein müssen, wenn die Beschwerde Erfolg haben soll. Eine "entscheidende Bedeutung", so zitiert der Infodienst Recht und Steuern der LBS aus einem Urteil, kommt dabei der Drehbewegung des Rotors zu.
Im konkreten Fall schienen den Richtern die Auswirkungen einer geplanten Windkraftanlage nicht groß genug, um deren Bau zu untersagen. Die Beeinträchtigungen überschritten nicht das Maß dessen, was "nach bestehenden Richtwerten Eigentümern einer Wohnbebauung im Grenzbereich zur freien Landschaft zumutbar ist", entschieden sie. Auch die optische Wirkung des Windrads sei nicht erdrückend. Es durfte also gegen den Willen der Anwohner errichtet werden.
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 11 K 2863/09)
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