Lärm auch Sonntags
Manchmal muss ein Mieter mehr als üblich aushalten
Wer in die Nähe eines bedeutenden Infrastrukturprojekts zieht - Bahnhof, Flughafen, Autobahnkreuz -, der sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. Wenn dort nämlich Bauarbeiten stattfinden, die keine Verzögerung dulden, dann wird unter Umständen auch sonntags gearbeitet. Und man hat als Anwohner deswegen keinen Anspruch auf Mietminderung. Insbesondere dann, wenn Um- oder Ausbauten bereits zum Zeitpunkt des Einzuges absehbar waren, muss sich der Mieter dies später vorhalten lassen und hat weniger Chancen auf Schadenersatz.
Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS informiert, scheiterte ein Berliner Mieter deswegen mit seinem Anspruch auf Mietminderung. Er hatte sich durch den Umbau des Bahnhofs "Ostkreuz" erheblich gestört gefühlt. Im Urteil wurde er auf die Erwartbarkeit der Störungen hingewiesen: Wörtlich hieß es: "Es wäre vielmehr ungewöhnlich gewesen, wenn unter den vorgenannten Umständen keine Arbeiten an Sonntagen und nachts stattgefunden hätten."
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 206/11)
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